Schreibt man bei der ersten Wiederholung (2. Versuch) oder bei der zweiten Wiederholung (3. Versuch) eine 4.3, so wird man noch mündlich nachgeprüft. Der Termin der mündllichen Prüfung liegt ca. 2 Wochen nach der schriftlichen Prüfung, sodass noch Zeit besteht, um Wissenslücken zu schliessen. Man kann sich dann allerdings nur von einer 4.3 auf eine 4.0 verbessern.
Fällt man ein zweites Mal durch eine Prüfung durch (mündliche Nachprüfung nicht eingerechtet), erhält man einen Ausschluss und kann einen Härteantrag stellen. Wird diesem stattgegeben - was eher die Ausnahme darstellen sollte - bekommt man die Möglichkeit für eine zweite Wiederholung.
__________________ Daniel Fischer
-Studiengangleiter-
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